Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE hervor. Hintergrund der Anfrage war eine von der Bundesregierung angestrebte Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zur Ausweitung des Einsatzes von Videoüberwachungsgeräten (Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen – Videoüberwachungsverbesserungsgesetz). Dieser Referentenentwurf verfolgt das Ziel, dass Betreiber von Anlagen mit hohem Publikumsverkehr den Schutz und die Erhöhung der Sicherheit von Personen stärker als bisher bei der Entscheidung über den zulässigen Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen einbeziehen können.
Bundesregierung ist überzeugt von Effizienz der Videoüberwachung
Der BHE begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung. „Mittels moderner Videoüberwachung können Taten im Vorfeld verhindert werden. Nach einem Vorfall trägt sie zur schnellen Aufklärung bei.“, so Michael Meissner, Vorsitzender des BHE-Fachausschusses Video. Es sei eine logische Konsequenz, dass die Bundesregierung die Vorteile der Videoüberwachung stärker nutzen möchte.
Aus Sicht der Bundesregierung kann der zielgerichtete Einsatz von Videotechnik, insbesondere in Kombination mit anderen, begleitenden Maßnahmen, dazu beitragen, der staatlichen Verpflichtung zur Prävention und zur Verfolgung von Straftaten nachzukommen. Der Einsatz optisch-elektronischer Sicherheitstechnologie könne präventiv dazu beitragen die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen, indem potentielle Täter etwa bei der Erkundung von Örtlichkeiten im Vorfeld oder unmittelbar vor einer Tatbegehung erkannt und die Taten somit vereitelt werden können.
Weiter wird darauf verwiesen, dass das Bundesministerium des Innern plant, den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware an einem Bahnhof zu testen und zu evaluieren.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung inkl. der Fragen finden Sie hier.