Nach wie vor ist in Deutschland unklar, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen digitale Videobilder vor Gericht als Beweis zugelassen und als aussagekräftig akzeptiert werden können.
Gerichtsverwertbarkeit Videobilder
Optimierung der Aussagekraft
In der Vergangenheit mussten hier schon leidvolle Erfahrungen gemacht werden: Sofern die Echtheit der Bilder vor Gericht von der Verteidigung angezweifelt wird, muss nachgewiesen werden, dass die Bildsequenzen authentisch und vor allem nicht manipuliert worden sind. Deshalb besteht bei den Anwendern sowie bei den Anbietern digitaler Videosysteme eine erhebliche Unsicherheit
Als Hilfestellung in Sachen gerichtlicher Verwertbarkeit digitaler Videobilder hat der BHE in enger Abstimmung mit Frau Ministerialrätin Rothstein (Justizministerium NRW, länderübergreifender Strafrechtsausschuss) das Papier „Gerichtsverwertbarkeit digitaler Videobilder“ erstellt. Es soll unter strenger Beachtung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung eine Arbeitsgrundlage für die Justiz bieten. U.a. wird dargestellt, wie die Aussagekraft digitaler Videobilder und –sequenzen vor Gericht optimiert werden kann und welchen Einfluss die Bildqualität auf die Aussagekraft der Beweisbilder hat